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Meinhard von Wulfen
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Unter anderem über die gesetzlich festgelegte Akzeptanzabgabe sollen im Umkreis von Windrädern und Flächen-PV-Anlagen liegende Gemeinden an der Wertschöpfung beteiligt werden. Für den Bereich der Stadt Fürstenau hat der Stadtrat am 24.6.2025 entschieden, dass Teile der Gelder von den Ortsteilen Fürstenau, Schwagstorf, Settrup und Hollenstede eigenständig verwaltet werden können. Für Hollenstede hat diese Aufgabe der Verein „Hollensteder Projektförderung e.V.“ übernommen.

Vereine und private Gruppen können sich an die HPF wenden, wenn es Geldbedarf für soziale, allgemeine und gemeinnützige Zwecke gibt. Über die Anträge entscheidet der Vorstand, gegebenenfalls zusammen mit einem Beirat.

Auch Privatpersonen können Vereinsmitglieder in der HPF werden. Vereine sollten Mitglied sein.

Stand: 12/2025